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Pockenschutzimpfung

div. Impfärzte: Impfscheine, Konvolut mit 6 Scheinen

Hüttlingen/Hofen bei Aalen Kohlhammer Verlag Stuttgart / Stierlinsche Buchdruckerei Aalen 1895 - 1913 Originaldokumente
6 handschriftlich ausgefüllte Impfscheine, 21,5 x 17 cm, jeweils Erstimpfung (Formular 1 bzw. 1a, rot) und Folgeimpfung (Formular 1b, grün) für 3 Kinder. Die Scheine sind gefalzt und am Rand teilweise eingerissen, aber alle Daten sind gut erhalten und klar lesbar.
Im Deutschen Reich wurde die flächendeckende Pockenschutzimpfung 1874 gesetzlich eingeführt. Jedes Kind mußte im 1. Lebensjahr und dann wieder zwischen dem 7. und 12 Lebensjahr geimpft werden. Der Erfolg der Impfung wurde durch ärztliche Atteste - die sog. Impfscheine - bestätigt, Impfscheine waren Teil der persönlichen Papiere und mußten bei Bewebungen usw. vorgelegt werden. Die hier vorliegenden Impfscheine belegen jeweils die Erst- (roter Schein) und Zweitimpfung (grüner Schein) für folgende 3 Geschwister: Anna Theresia Schenk (geb. 26.2.1894), Eugen Schenk (geb. 8.10.1901) und Josef Schenk (geb. 31.8.1903). Sie alle stammen von den Goldshöfen, Gemeinde Hüttlingen bei Aalen.
Sprache: Deutsch
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