Württemberg - Hohenzollern

Provisorische Landesregierung und Beratende Landesversammlung: Verfassung für Württemberg-Hohenzollern.

(Tübingen) Metzingen Rotationsdruck Gg. Hauser. (1947)
4 Seiten Faltblatt, Papier gebräunt, 2 x gefaltet, gut erhalten. 31 x 47 cm. Sehr selten! rar! sonst nirgends angeboten.
Die Verfassung Württemberg-Hohenzollerns wurde von November 1946 bis April 1947 von der Beratenden Landesversammlung ausgearbeitet. Sie wurde am 18. Mai 1947 in einer Volksabstimmung mit 268.701 Ja-Stimmen (69,8 %) bei 116.045 Nein-Stimmen (30,2 %) angenommen. .... Insgesamt enthält sie 125 Artikel in 14 als Abschnitte bezeichneten Kapiteln. Abschnitt I regelte die Staatsform und die Staatsgrenzen. Württemberg-Hohenzollern wurde bereits hier als ein Gliedstaat der noch gar nicht bestehenden „deutschen Bundesrepublik“ ausgewiesen. Den hohenzollerischen Kreisen wurde in demselben Umfang, wie er am 1. Januar 1933 gegeben war, die Selbstverwaltung zugestanden.-
Sprache: Deutsch
Katalog: Orts - und Landesgeschichte
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